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Wasserhaushaltsgesetz - Eigenkontrollverordnung

Neuheiten Stand 13.05.2011 hierzu finden sie unter:

Link: Berichte / Tipps / Blog -> Eigenkontrollverordnung (EKVO) - Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Das Wasserhaushaltsgesetz und das Wassergesetz für Baden-Württemberg dienen auch der Umsetzung der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (ABl. EG Nr. L 327 S. 1). Daneben dient die Gewässerbeurteilungsverordnung vom 30. August 2004 (GBl. S. 713) der Umsetzung der Anhänge II und V der Richtlinie 2000/60/EG zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik. Die Gewässerbeurteilungsverordnung ist auch unter dem Link http://www.um.baden-wuerttemberg.de – Themen – Wasser - Rechtsvor-schriften (Wasser) – Verordnungen (Wasser) aufrufbar.

Link: http://www.bug-rohrreinigung.de/images/stories/aktuelles/WHG_Umweltministerium-2009.pdf

 
Fettabscheider

Der Einsatz von Fettabscheideranlagen wird durch die Norm DIN EN 1825-2 und den nationalen Anhang DIN 4040-100 geregelt. Sie gilt für Betriebe mit gewerblicher Essensausgabe wie beispielsweise Gaststätten, Hotels, Großküchen und Imbissstuben, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt. Diese Vorschrift findet sich in den Abwassersatzungen von Gemeinden, die Regeln für die Benutzung der Kanalisation  festlegen. Für die Wassereinleitung in die öffentlichen Abwasseranlagen gelten örtlich verschiedene Vorschriften. Nach DIN 4040-2/Teil 8 ist für das ordnungsgemäße Überwachen, Leeren und Reinigen der Abscheider sowie für die Beseitigung der Inhaltsstoffe nach den geltenden Bestimmungen (siehe auch ATV-M 167) zu sorgen.

Alle Teile, die regelmäßig zu warten sind, müssen jederzeit zugänglich sein. Reinigungsintervalle sind unter Berücksichtigung der Kapazität von Abscheider und Schlammfang festzulegen. Sofern nicht anderweitig vorgeschrieben, sind Abscheideranlagen möglichst vierzehntägig, mindestens jedoch monatlich zu leeren, zu reinigen und wieder mit Frischwasser zu befüllen.

 
Leichtflüssigkeitsabscheider Benzin-/ Öl-Abscheider

monatliche Kontrolle

In Deutschland richtet sich die Wartung nach der DIN 1999-100/200. Verpflichtend ist die monatliche Kontrolle durch einen Sachkundigen (DIN 1999-100 Punkt 14.3) mit

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Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg (EKV)

Bis wann muss inspiziert und/oder geprüft werden?

Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986-30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücks- entwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen. Für Leitungen und Schächte, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, endet die Frist allerdings deutlich früher.

In eine Dichtheitsprüfung von Grundstüksentwäserungsleitungen bis späestens 31.12.2015 vor. Diese Frist Wasserschutzbegiet liegen und zugleich älter sind als der 1.1.1965 (bei häuslichem Abwasser) bzw. älter sind als der 1.1.1990 (bei gewerblichem Abwasser). Diese Frist kommunalen Abwasserbeseitigungskonzept, einem Kanalsanierungskonzept oder einem kommunalen Fremdwasserkonzept. In jedem Fall ist bei einer Friständerung der Erlass einer kommunalen Satzung notwendig. Die Gemeinden sind ausdrücklich zu Information und Beratung der Grundstückseigentümer verpflichtet! In Anschlusskanäe vom öfentlichen Kanal bis zur Gebädeaußnkante vor.
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