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Eigenkontrollverordnung Baden-Württemberg (EKV)

Bis wann muss inspiziert und/oder geprüft werden?

Bundesweit ist nach § 18 b Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit DIN 1986-30 eine Erstprüfung sämtlicher Grundstücks- entwässerungsleitungen und Schächte bis spätestens 31.12. 2015 durchzuführen. Für Leitungen und Schächte, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, endet die Frist allerdings deutlich früher.

In eine Dichtheitsprüfung von Grundstüksentwäserungsleitungen bis späestens 31.12.2015 vor. Diese Frist Wasserschutzbegiet liegen und zugleich älter sind als der 1.1.1965 (bei häuslichem Abwasser) bzw. älter sind als der 1.1.1990 (bei gewerblichem Abwasser). Diese Frist kommunalen Abwasserbeseitigungskonzept, einem Kanalsanierungskonzept oder einem kommunalen Fremdwasserkonzept. In jedem Fall ist bei einer Friständerung der Erlass einer kommunalen Satzung notwendig. Die Gemeinden sind ausdrücklich zu Information und Beratung der Grundstückseigentümer verpflichtet! In Anschlusskanäe vom öfentlichen Kanal bis zur Gebädeaußnkante vor. Die Inspektionist durch die Kommune zu veranlassen oder selbst durchzufüren. Fehlen landesrechtliche Regelungen, so gilt automatisch § 18b WHG in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln, insbesondere DIN 1986-30. Es gibt also auf keinem Grundstük in Deutschland einen rechtsfreien Raum!  Nordrhein-Westfalen schreibt § 61a des Landeswassergesetzes in Nordrhein-Westfalenmuss durch die Städte und Gemeinden verkürzt werden für Anlagen, die in einemkann durch Städte und Gemeinden verändert werden in Zusammenhang mit einemHessen schreibt § 43/2 des Hessischen Wassergesetzes eine Inspektion der Anschlusskanäle vom öffentlichen Kanal bis zur Gebäudeaußenkante vor. Die Inspektion ist durch die Kommune zu veranlassen oder selbst durchzuführen. Fehlen landesrechtliche Regelungen, so gilt automatisch § 18b WHG in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln, insbesondere DIN 1986-30. Es gibt also auf keinem Grundstück in Deutschland einen rechtsfreien Raum!

 

Was muss überhaupt geprüft werden?

Nach DIN 1986-30, die die allgemein anerkannten Regeln der Technik bestimmt, und gemäß § 18 b WHG bundesweit anzuwenden ist, falls keine anderen gesetzlichen Regelungen ausdrüklich greifen, müsen geprüt werden: Grundleitungen, in denen häsliches und gewerbliches/industrielles Abwasser im Sinne von DIN 1986-3 abgeleitet wird (auch Mischwasser), Schähte, Inspektionsöfnungen, Pumpenschähte, Abwassersammelgruben, Kleinkläanlagen und nicht monolithische Abläfe. In Nordrhein-Westfalen sind nach § 61 a LWG zu prüen: Leitungen, die im Erdreich oder unzugäglich unter dem Gebäde liegen und Schmutzwasser oder Mischwasser (d.h. eine Mischung von Schmutz- und Niederschlagswasser) füren. In Hessen sind zu prüen: Die Zuleitungskanäe zunm öfentlichen Kanal (ab der Gebädeaußnkante).

 

Bundesministerium für Umwelt

 http://www.bmu.de/gewaesserschutz/aktuell/3795.php

 à Neue Verordnung (EKVO) ist bis jetzt noch nicht heraus gegeben worden.

  

Umweltministerium Baden-Württemberg

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/9568/

http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/3997/Wasserhaushaltsgesetz_Wassergesetz_Wasserkrafterlass.pdf?command=downloadContent&filename=Wasserhaushaltsgesetz_Wassergesetz_Wasserkrafterlass.pdf

 

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)*) Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG)

www.gewerbeaufsicht.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16491/1_2_1.pdf

 


Eigenkontrollverordnung

Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr über die ... [PDF]

... über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Eigenkontrollverordnung – EKVO) vom
20. ... Gleichzeitig tritt die Eigenkontrollverordnung vom 9. August 1989 (GBl. ...
http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/3998/Eigenkontrollverordnung.pdf

Begründung zur Eigenkontrollverordnung vom 20.02.2001 A. ... [PDF]

Page 1. Begründung zur Eigenkontrollverordnung vom 20.02.2001 A. Allgemeines ...
Abwasseranlagen (Eigenkontrollverordnung) vom 9. August 1989 konkretisiert, um ... http://www.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/3998/Begruendung_zur_EKVO.pdf

http://www.grundstuecksentwaesserung.org/ge_online/index.php?option=com_content&view=section&layout=blog&id=4&Itemid=6

 
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